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NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
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Wie Stalin unseren „Teddy“ umbrachte Gedanken zum Jahrestag der Ermordung von Ernst Thälmann
In der Nacht vom 17. zum 18.8.1944 wurde Ernst Thälmann, der international bekannteund geachtete „Sohn“ und „Führer“ seiner Klasse, des deutschen werktätigen Volkes im KZ Buchenwald von den Nazis ermordet. Dem vorausgegangen war eine langjährige Haft, nachdem er, Vorsitzender der Kommunistischen Partei Deutschlands, am 03.03.1933 von den Nazis eingesperrt worden war. Für ihn beginnt in der Gestapozentrale in der Niederkirchnerstraße ein jahrelanges Märtyrium. Thälmann wird mehrfach einer „Sonderbehandlung“ unterzogen. Bei einem Verhör schlägt man ihm vier Zähne aus. Nachdem öffentlich geworden ist, dass der prominente Gefangene misshandelt wird, lässt Hitler die Folter abbrechen. Der Anklage aber fehlt es an Beweisen für Hochverrat. „Todesstrafe oder lebenslanges Zuchthaus“, seien „rechtlich nicht möglich“, stellt der Vertreter der Reichsanwaltschaft fest. Statt vor Gericht kommt Thälmann im Herbst 1935 in Dauer-„Schutzhaft“. Die „Schutzhaft“ erfolgt in Berlin-Moabit, ab 1937 in Hannover und ab 1943 in Bautzen, und zuletzt im KZ Buchenwald. Schon kurz nach seiner Inhaftierung gab es Bemühungen, Ernst Thälmann zu befreien. Der für 1935 in monatelanger Kleinarbeit vorbereitete Fluchtplan scheiterte an der Zustimmung Moskaus, begründet mit unglaubwürdigen Argumenten. Ein weiterer Fluchtplan scheiterte an dem Gefängniswärter Emil Moritz (ehemaliger Sozialdemokrat). Er hatte, um das Schloss der Gefängniszelle geölt, um Schließgeräusche zu vermeiden. Jedoch verriet er den Plan und sich durch versehentliche Ölflecke auf dem Füßboden, was ihm 15 Jahre Zuchthaus einbrachte, die er nicht überlebte.
Von dem aktiven Eingreifen meiner russischen Freunde verspreche ich mir den einzig und allein ausschlaggebenden Erfolg zu meiner baldigen Freilassung. Ernst Thälmann in einem Brief an Stalin, März 1940
Doch es gab auch politische Bemühungen, eine Freilassung Thälmanns zu erwirken, z.B. durch einen Gefangenenaustausch. Doch bereits 1937 lies die Sowjetunion (Stalin) mtteilen, dass dies ungeeignet und nicht gangbar sein. Und, obwohl Rosa Thälmann unter Einsatz ihres Lebens die Briefe an Stalin aus dem Gefängnis schmuggelte. Die sowjetische Botschaft in Berlin ist erst beim 14. Brief bereit, ihn entgegenzunehmen! Den Empfang von Briefen quittiert Stalin mit der Notitz: „Ablage“. Und wie Stalin neben sich keine bedeutende führende politische Kraft duldete, (Dimitroff war ihm schon ein Greuel), unternahm er auch alles, um das seichte Abkommen mit Hitler nicht zu gefährden. Thälmann war ihm völlig egal. Selbst zu dessen 55. Geburtstag 1941 blieb Stalin politisch „ungerührt“. Und so kam es, wie es kommen musste. Am 14.8.1944 in der Wolfsschanze wurde zwischen Himmler und Hitler die Entscheidung getroffen, Thälmann zu exekutieren. Übrigens standen auf dieser Todesliste (insgesamt 12 Kandidaten) auch Werner Graf von Schulenburg (ehem. deutscher Botschafter in der Sowjetunion, die Marschälle Rommel und Kluge wie auch der frühere Reichskanzler Joseph Wirth. Stalin hat Thälmann nicht umgebracht, aber er war hauptschuldig am „Tod durch Unterlassung.“ Für Thälmanns menschlicher Größe sprich, dass er nie das von den Nazis geforderte Eingeständnis einer kommunistischen Niederlage abgegeben hat, um sich die Freiheit zu erkaufen. Dafür gebührt Dir, lieber Teddy noch heute unser tiefster Respekt. Notiert von Major der NVA, Thomas Engelhardt