© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
Wie Stalin unseren „Teddy“ umbrachte
Gedanken zum Jahrestag der Ermordung von Ernst Thälmann
In
der
Nacht
vom
17.
zum
18.8.1944
wurde
Ernst
Thälmann,
der
international
bekannteund
geachtete
„Sohn“
und
„Führer“
seiner
Klasse,
des
deutschen
werktätigen
Volkes
im
KZ
Buchenwald
von
den
Nazis
ermordet.
Dem
vorausgegangen
war
eine
langjährige
Haft,
nachdem
er,
Vorsitzender
der
Kommunistischen
Partei
Deutschlands,
am 03.03.1933 von den Nazis eingesperrt worden war.
Für
ihn
beginnt
in
der
Gestapozentrale
in
der
Niederkirchnerstraße
ein
jahrelanges
Märtyrium.
Thälmann
wird
mehrfach
einer
„Sonderbehandlung“
unterzogen.
Bei
einem
Verhör
schlägt
man
ihm
vier
Zähne
aus.
Nachdem
öffentlich
geworden
ist,
dass
der
prominente
Gefangene
misshandelt
wird,
lässt
Hitler
die
Folter
abbrechen.
Der
Anklage
aber
fehlt
es
an
Beweisen
für
Hochverrat.
„Todesstrafe
oder
lebenslanges
Zuchthaus“,
seien „rechtlich nicht möglich“, stellt der Vertreter der Reichsanwaltschaft fest.
Statt
vor
Gericht
kommt
Thälmann
im
Herbst
1935
in
Dauer-„Schutzhaft“.
Die
„Schutzhaft“
erfolgt
in
Berlin-Moabit,
ab
1937
in
Hannover
und
ab
1943
in
Bautzen,
und
zuletzt
im
KZ
Buchenwald.
Schon
kurz
nach
seiner
Inhaftierung
gab
es
Bemühungen,
Ernst
Thälmann
zu
befreien.
Der
für
1935
in
monatelanger
Kleinarbeit
vorbereitete
Fluchtplan
scheiterte
an
der
Zustimmung
Moskaus,
begründet
mit
unglaubwürdigen
Argumenten.
Ein
weiterer
Fluchtplan
scheiterte
an
dem
Gefängniswärter
Emil
Moritz
(ehemaliger
Sozialdemokrat).
Er
hatte,
um
das
Schloss
der
Gefängniszelle
geölt,
um
Schließgeräusche
zu
vermeiden.
Jedoch
verriet
er
den
Plan
und
sich
durch
versehentliche
Ölflecke
auf
dem
Füßboden,
was ihm 15 Jahre Zuchthaus einbrachte, die er nicht überlebte.
Von
dem
aktiven
Eingreifen
meiner
russischen
Freunde
verspreche
ich
mir
den
einzig
und
allein
ausschlaggebenden
Erfolg
zu
meiner
baldigen
Freilassung.
Ernst Thälmann in einem Brief an Stalin, März 1940
Doch
es
gab
auch
politische
Bemühungen,
eine
Freilassung
Thälmanns
zu
erwirken,
z.B.
durch
einen
Gefangenenaustausch.
Doch
bereits
1937
lies
die
Sowjetunion
(Stalin)
mtteilen,
dass
dies
ungeeignet
und
nicht
gangbar
sein.
Und,
obwohl
Rosa
Thälmann
unter
Einsatz
ihres
Lebens
die
Briefe
an
Stalin
aus
dem
Gefängnis
schmuggelte.
Die
sowjetische
Botschaft
in
Berlin
ist
erst
beim
14.
Brief
bereit,
ihn
entgegenzunehmen!
Den
Empfang
von
Briefen
quittiert
Stalin
mit
der
Notitz:
„Ablage“.
Und
wie
Stalin
neben
sich
keine
bedeutende
führende
politische
Kraft
duldete,
(Dimitroff
war
ihm
schon
ein
Greuel),
unternahm
er
auch
alles,
um
das
seichte
Abkommen
mit
Hitler
nicht
zu
gefährden.
Thälmann
war
ihm
völlig
egal.
Selbst
zu
dessen
55.
Geburtstag
1941
blieb
Stalin
politisch
„ungerührt“.
Und
so
kam
es,
wie
es
kommen
musste.
Am
14.8.1944
in
der
Wolfsschanze
wurde
zwischen
Himmler
und
Hitler
die
Entscheidung
getroffen,
Thälmann
zu
exekutieren.
Übrigens
standen
auf
dieser
Todesliste
(insgesamt
12
Kandidaten)
auch
Werner
Graf
von
Schulenburg
(ehem.
deutscher
Botschafter
in
der
Sowjetunion,
die
Marschälle
Rommel
und
Kluge
wie
auch
der
frühere
Reichskanzler
Joseph
Wirth.
Stalin
hat
Thälmann
nicht
umgebracht,
aber
er
war
hauptschuldig
am
„Tod
durch
Unterlassung.“
Für
Thälmanns
menschlicher
Größe
sprich,
dass
er
nie
das
von
den
Nazis
geforderte
Eingeständnis
einer
kommunistischen
Niederlage
abgegeben
hat,
um sich die Freiheit zu erkaufen.
Dafür gebührt Dir, lieber Teddy noch heute unser tiefster Respekt.
Notiert von Major der NVA, Thomas Engelhardt