© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
Das völkerrechtliche Ende des 1. Weltkrieges
Am 10.Januar 1920 wurde der Versailler Vertrag unterzeichnet
Bereits
am
11.
November
1918
hatte
der
Waffenstillstand
von
Compiègne
die
Kampfhandlungen
des
Ersten
Weltkriegs
beendet,
nicht
aber
den
Kriegszustand.
Erst
mit
dem
Friedensvertrag
von
Versailles
(auch
Versailler
Vertrag),
wurde
am
28.
Juni
1919
zwischen
dem
Deutschen
Reich
einerseits
sowie
Frankreich,
Großbritannien,
den
Vereinigten
Staaten
und
ihren
Verbündeten
wurde
der
1.Weltkrieg
auf
völkerrechtlicher Ebene beendet. Er war von den Alliierten und Assoziierten Mächten ohne Beteiligung Deutschlands ausgehandelt worden.
Interessant
ist
die
Unterscheidung
zwischen
einer
interalliierten
Vorkonferenz
und
den
eigentlichen
Friedensverhandlungen.
Die
Vorkonferenz
legte
ab
Januar
1919
die
Friedensbedingungen
fest.
Die
Bedingungen
des
Vertrages
haben
die
Siegermächte
Frankreich,
Großbritannien,
USA
und
Italien
untereinander
ausgehandelt.
Ort
und
Termin
waren
nicht
ohne
Grund
gewählt.
Sie
begann
auf
französisches
Betreiben
am
18.
Januar,
genau
dem
Jahrestag
der
deutschen
Reichsgründung
zu
Versailles
von
1871.
In
eben
jenem
Spiegelsaal
des
Schlosses
von
Versailles,
in
dem
der
preußische
König
Wilhelm
I.
zum
deutschen Kaiser proklamiert worden war, fand später auch die Vertragsunterzeichnung mit Deutschland statt.
Die
deutsche
Delegation
durfte
an
den
Verhandlungen
nicht
teilnehmen,
sondern
konnte
erst
nach
der
Bekanntgabe
des
Vertragsinhalts
mit
den
eigentlichen
Friedensverhandlungen
am
7.
Mai
1919
durch
schriftliche
Eingaben
wenige
Nachbesserungen
erwirken.
Der
Vertrag
konstatierte
die
alleinige
Verantwortung
Deutschlands
und
seiner
Verbündeten
für
den
Ausbruch
des
Weltkriegs
und
verpflichtete
es
zu
Gebietsabtretungen,
Abrüstung
und
Reparationszahlungen
an
die
Siegermächte.
Nach
ultimativer
Aufforderung
unterzeichnete
Deutschland den Vertrag unter Protest im ebenfalls Spiegelsaal von Versailles.
Die
Unterzeichnung
des
Versailler
Vertrages
ist
folgenreich
für
die
deutsche
Geschichte.
Am
10.
Januar
1920
tritt
das
Abkommen
in
Kraft,
das
nun
den
Ersten
Weltkrieg
offiziell
beendet.
Mit
der
Unterzeichnung
erkennt
das
Deutsche
Reich
an,
die
alleinige
Kriegsschuld
zu
tragen.
Deutschland
musste
ein
Siebtel
seines
Staatsgebietes
abtreten,
darunter
Elsass-Lothringen, Westpreußen, die Stadt Danzig und das Memelgebiet.
Die
Bevölkerung
reduziert
sich
dadurch
um
zehn
Prozent.
Auch
verliert
das
Reich
alle
seine
Kolonien.
Deutschland
wird
entmilitarisiert,
die
Heeresstärke
stark
begrenzt
und
alliierte
Truppen
besetzen
Teile
des
Rheinlandes.
Des
Weiteren
muss
Deutschland
nun
für
Jahrzehnte
Reparationen
an
die
Siegermächte
leisten.
Die
Unterzeichnung
des
Vertrages
ist
für
die
Deutschen militärisch und politisch alternativlos. es lastet er schwer auf der neugegründeten Weimarer Republik.
Wegen
seiner
als
hart
erscheinenden
Bedingungen
und
der
Art
seines
Zustandekommens
wurde
der
Versailler
Vertrag
von
der
Mehrheit
der
Deutschen
als
illegitimes
und
demütigendes
Diktat
empfunden.
Insbesondere
die
extreme
Rechte
in
der
Weimarer
Republik
nutzte
dies,
um
Nationalismus
und
Revanchismus
zu
schüren.
Für
den
aufkommenden
Faschismus
in
Deutschland
war
das
„Diktat
von
Versailles“
zentraler
Bestandteil seiner Machtbestrebungen und wird auch bis in die Gegenwart als eine Ursache des 2. Weltkrieges betrachtet.
An dieses historische Ereignis erinnert Major der NVA, Thomas Engelhardt