Steuern
Militärisches Erbe in 3 DEine Betrachtung zu Wahlverspreche(r)n, Wirklichkeit und Historie
Beim
näheren
Betrachten
dieses
Sachverhaltes
komme
ich
nicht
umhin
in
der
Geschichte
des
Steuerwesens
immer
wieder
auf
nicht
eingelöste
Wahlversprechen
zu
kommen
und
es
fehlt
auch
nicht
an
Kuriositäten
im
Steuerdschungel.
Steuern
gibt
es
schon
seit
tausenden
von
Jahren.
Proteste
über
zu
hohe
Steuern
und
Abgaben
ebenso
lange.
Damals
wie
heute;
immer,
wenn
der
jeweilige
Herrscher
oder
der
Staat
Geld
benötigt,
ließ
man
sich
entweder
eine
neue
Steuer
einfallen
oder
erhöhte
eine
bestehende.
Letztlich
griff
man
zumeist
in
die
Taschen
derjenigen
die
schon
immer
schlechter
gestellt
waren,
als
diejenigen
denen
das
meiste
schon
gehörte Beispiele sind u.a.:
Die
„Urinsteuer“
des
Kaisers
Vespasian
(09.-79.
u.
Z.).
D.h.
jeder
Gang
zu
einer
öffentlichen
Bedürfnisanstalt
wurde besteuert. Daher auch der Spruch “Pekunia non olet“ oder „Geld stinkt nicht“.
Die
„Jungfernsteuer“
des
preußischen
Staates
für
unverheiratete
Frauen
zwischen
20
–
40
Jahren,
um
Ehen
und damit auch Nachwuchs zu beschleunigen. Das Militär benötigte ohnehin Nachwuchs.
Die
„Bartsteuer“
des
Zaren
Peter
des
Großen
(1672
–
1725)
weil
ihm
die
selten
gestutzte
Gesichts-behaarung
seiner männlichen Untertanen zuwider war.
Der
„Zehnt“,
der
etwa
seit
dem
6.
Jahrhundert
durch
die
Kirche
beansprucht
wurde
und
die
als
„Steuer“
von
den „Schäflein“ mit Grundbesitz erhoben wurde. Wer keinen Grundbesitz hatte musste „Frondienst“ leisten.
Die
„Türkensteuer“
eingeführt
im
Heiligen
Römischen
Reich
deutscher
Nation,
um
den
Krieg
gegen
das
Osmanische
Reich
führen
zu
können.
o
Die
„Bierziese“
in
Kurbrandenburg
ab
1472,
der
Vorläufer
der
heutigen Bier- und Branntweinsteuer.
Weitere
Beispiele
für
Steuern
die
auf
Dauer
nicht
überlebten
sind,
Fahrradsteuer
(1893
in
Frankreich
erstmalig
eingeführt),
Prinzessinnensteuer
seit
dem
Mittelalter
(letztmalig
1905
im
Großherzogtum
Mecklenburg
zur
Anwendung
gekommen),
Zündwarensteuer
(in
Deutschland
1909
eingeführt,
1981
in
BRD
abgeschafft),
Spielkastensteuer
(1878
eingeführt
und
1981
aufgehoben),
Teesteuer
(1765
in
Preußen
eingeführt
und
1993
in
Deutschland
abgeschafft).
Viele
dieser
z.T.
unsinnigen,
willkürlichen
Steuern
und
Abgaben
haben
nicht
überlebt
oder
sind
in
anderer
Form
wieder
auferstanden
bzw.
finden
sich
im
heutigen
Steuersystem
wieder.
Wie
z.
B.
die
„Hundesteuer“,
die
in
Preußen
ab
dem
19.
Jahrhundert
als
Luxussteuer
für
bessergestellte
Bürger
eingeführt
wurde
und
noch
heute
Bestand
hat.
Dagegen
hat
sich
die
„Dienstbotensteuer“
nicht
gehalten.
Aber
die
„Karossensteuer“
für
die
Anschaffung
und
Haltung von Kutschen hat als Kfz.-Steuer überlebt.
Es
bleibt
bei
der
Auswahl
der
„Steuerbespiele“
immer
auch
festzustellen,
dass
die
Mehrzahl
im
Laufe
der
Jahre,
früher
oder
später
zu
Ungerechtigkeiten
führte
und
Revolten
hervorrief.
Beredte
Beispiele
sind
die
Bauernerhebungen
im
Mittelalter,
siehe
Großer
deutscher
Bauernkrieg
oder
auch
die
Französische
Revolution 1789.
Die
Sekt-
oder
Schaumweinsteuer
ist
ein
bekanntes
Beispiel
für Abgaben,
die
zu
einem
bestimmten
Zweck
eingeführt,
aber
nach
dessen
Wegfall
nicht
wieder
abgeschafft
wurden.
Die
Schaumweinsteuer
wurde
1902
vom
Reichstag zur
Finanzierung
der kaiserlichen
Kriegsflotte eingeführt,
weil
„bei
einer
so
starken
Steigerung
der
Ausgaben
für
die
Wehrkraft
des
Landes
auch
der
Schaumwein
herangezogen
werden
muß“.
Der
Beschluss
des
Schaumweinsteuergesetzes
durch
den
Reichstag
erfolgte
nach
drei
Beratungen
in
der
Sitzung
am
26.
April
1902.
Es
wurde
am
15.
Mai
1902
veröffentlicht
(RGBl.
Seite
155)
und
trat
am
1.
Juli
1902
in
Kraft.
Auf
den
damaligen
Durchschnittspreis
von
2,50
Mark
wurden
50
Pfennige
aufgeschlagen.
Eine
vormalige
Luxussteuer
ist
heute
Allgemeingut.
Übrigens gab es in der DDR diese Steuer nicht.