NVA - Interessengemeinschaft Halle/Saale
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© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
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Steuern Militärisches Erbe in 3 DEine Betrachtung zu Wahlverspreche(r)n, Wirklichkeit und Historie
Beim näheren Betrachten dieses Sachverhaltes komme ich nicht umhin in der Geschichte des Steuerwesens immer wieder auf nicht eingelöste Wahlversprechen zu kommen und es fehlt auch nicht an Kuriositäten im Steuerdschungel. Steuern gibt es schon seit tausenden von Jahren. Proteste über zu hohe Steuern und Abgaben ebenso lange. Damals wie heute; immer, wenn der jeweilige Herrscher oder der Staat Geld benötigt, ließ man sich entweder eine neue Steuer einfallen oder erhöhte eine bestehende. Letztlich griff man zumeist in die Taschen derjenigen die schon immer schlechter gestellt waren, als diejenigen denen das meiste schon gehörte Beispiele sind u.a.:
Die „Urinsteuer“ des Kaisers Vespasian (09.-79. u. Z.). D.h. jeder Gang zu einer öffentlichen Bedürfnisanstalt wurde besteuert. Daher auch der Spruch “Pekunia non olet“ oder „Geld stinkt nicht“. Die „Jungfernsteuer“ des preußischen Staates für unverheiratete Frauen zwischen 20 40 Jahren, um Ehen und damit auch Nachwuchs zu beschleunigen. Das Militär benötigte ohnehin Nachwuchs. Die „Bartsteuer“ des Zaren Peter des Großen (1672 1725) weil ihm die selten gestutzte Gesichts-behaarung seiner männlichen Untertanen zuwider war. Der „Zehnt“, der etwa seit dem 6. Jahrhundert durch die Kirche beansprucht wurde und die als „Steuer“ von den „Schäflein“ mit Grundbesitz erhoben wurde. Wer keinen Grundbesitz hatte musste „Frondienst“ leisten. Die „Türkensteuer“ eingeführt im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, um den Krieg gegen das Osmanische Reich führen zu können. o Die „Bierziese“ in Kurbrandenburg ab 1472, der Vorläufer der heutigen Bier- und Branntweinsteuer.
Weitere Beispiele für Steuern die auf Dauer nicht überlebten sind, Fahrradsteuer (1893 in Frankreich erstmalig eingeführt), Prinzessinnensteuer seit dem Mittelalter (letztmalig 1905 im Großherzogtum Mecklenburg zur Anwendung gekommen), Zündwarensteuer (in Deutschland 1909 eingeführt, 1981 in BRD abgeschafft), Spielkastensteuer (1878 eingeführt und 1981 aufgehoben), Teesteuer (1765 in Preußen eingeführt und 1993 in Deutschland abgeschafft). Viele dieser z.T. unsinnigen, willkürlichen Steuern und Abgaben haben nicht überlebt oder sind in anderer Form wieder auferstanden bzw. finden sich im heutigen Steuersystem wieder. Wie z. B. die „Hundesteuer“, die in Preußen ab dem 19. Jahrhundert als Luxussteuer für bessergestellte Bürger eingeführt wurde und noch heute Bestand hat. Dagegen hat sich die „Dienstbotensteuer“ nicht gehalten. Aber die „Karossensteuer“ für die Anschaffung und Haltung von Kutschen hat als Kfz.-Steuer überlebt. Es bleibt bei der Auswahl der „Steuerbespiele“ immer auch festzustellen, dass die Mehrzahl im Laufe der Jahre, früher oder später zu Ungerechtigkeiten führte und Revolten hervorrief.
Beredte Beispiele sind die Bauernerhebungen im Mittelalter, siehe Großer deutscher Bauernkrieg oder auch die Französische Revolution 1789. Die Sekt- oder Schaumweinsteuer ist ein bekanntes Beispiel für Abgaben, die zu einem bestimmten Zweck eingeführt, aber nach dessen Wegfall nicht wieder abgeschafft wurden. Die Schaumweinsteuer wurde 1902 vom  Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt, weil „bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muß“.  Der Beschluss des Schaumweinsteuergesetzes durch den Reichstag erfolgte nach drei Beratungen in der Sitzung am 26. April 1902. Es wurde am 15. Mai 1902 veröffentlicht (RGBl. Seite 155) und trat am 1. Juli 1902 in Kraft.  Auf den damaligen Durchschnittspreis von 2,50 Mark wurden 50 Pfennige aufgeschlagen. Eine vormalige Luxussteuer ist heute Allgemeingut. Übrigens gab es in der DDR diese Steuer nicht.