© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
Freie Deutsche Jugend –
ein Aufbruch nach dem Krieg
Am
07.
März
1946
entstand
eine
neue
Jugendorganisation
als
Hoffnung
für
ein
besseres
Leben.
Eine
aufgehende
gelbe
Sonne
vor
blauem
Himmel
–
das
Symbol
der
FDJ.
Seit
mit
dem
08.
Mai
1945
die
Waffen
in
Europa
schwiegen,
die
Bevölkerung
an
der
Beseitigung
der
Kriegswunden
arbeitete,
die
Kriegsverbrecher
in
Nürnberg
vor
Gericht
saßen
waren
sich
Vertreter
der
Jugend
in
der
damaligen
Sowjetischen
Besatzungszone
einig
darüber,
eine
Jugendorganisation
zu
gründen,
die
sich
antifaschistisch – demokratische Grundsätze auf die Fahnen schreiben sollte.
Das
war
der
Ausgangspunkt
der
Orientierung
bot.
Jugendausschüsse
waren
entstanden,
Aufrufe
an
die
ehemaligen
Mitglieder
von
Hitlerjugend
und
Bund
Deutscher
Mädchen
vom
Dezember
1945
sowie
der
Appell
an
Alle,
nie
wieder
Faschismus
und
Krieg
zuzulassen.
Die
sowjetische
Besatzungsbehörde
stimmte
dem
am
07.
März
1946
zu!
Schon
immer
war
es
die
Jugend,
die
sich
vehement
für
gesellschaftliche
Veränderungen
einsetzte,
seien
es
1815
die
ehemaligen
Lützower
Jäger
an
der
Universität
Jena
die
eine
Burschenschaft
gründeten,
denen
in
den
Jahren
danach
weitere
Burschenschaften
in
den
deutschen
Landen
folgten
und
deren
erstes
öffentliches
Aufbegehren
im
Oktober
1817
zum
WARTBURGFEST
führte.
Im
Bestreben
für
ein
menschenwürdigeres
Leben
stand
die
junge
Generation,
1848
mit
auf
den
Barrikaden,
stand
sie
für
ein
gleichberechtigtes
Mitwirken
in
der
Bildung,
der
Trennung
von
Kirche
und
Staat,
der
Heraufsetzung
des
Wahlalters
von
25
auf
20
Jahre
und
nach
Aufhebung
der
Kinderarbeit,
um
einige
wichtige
zu
nennen.
Und
die
sich
gründende
Sozialdemokratische
Partei
in
Deutschland
erkannte,
dass
eine
erfolgreiche
Arbeit
nur
mit
und
durch
die
Jugend
zu
erzielen
sei.
Das
Lied
der
Jugend
von
H.
Eildermann
1907
veröffentlicht:
„Dem
Morgenrot
entgegen,
ihr
Kampfgenossen
all!“
Und
weiter,
„Wir
sind
die
junge
Garde
des
Proletariats!“,
bringt
dieses
Bestreben
anschaulich
zum
Ausdruck.Diese
Jugendorganisation
„FDJ“
stimmte
mit
einem
„Gelöbnis“
und
einem
„Fackelzug“
der
am
07.
Oktober
1949
gegründeten
Deutschen
Demokratischen
Republik
stürmisch
zu.
Bis
zu
diesem
Zeitpunkt
waren
ja
schon
eine
ganze
Reihe
von
Forderungen
der
jungen
Generation
in
Erfüllung
gegangen,
die
Volljährigkeit
war
auf
18
Jahre
herabgesetzt
worden,
das
passive
Wahlrecht
konnte
bereits
mit
21
Jahren
ausgeübt
werden
und
Lohnangleichungen
waren
erfolgt.
Entscheidend
für
den
jungen
Staat
DDR
und
für
seine
Jugend
war,
die
Verabschiedung
des
ersten
Jugendgesetzes
der
DDR
am
08.
Februar
1950,
indem
die
auf
dem
ersten
Parlament
der
FDJ
in
Brandenburg
im
Juni
1946
formulierten
„Grundrechte der jungen Generation“ gesetzlich verankert wurden.
„Immer
wieder
neu
anmarschierende
Demonstrationszüge
mit
Transparenten
und
Losungen.
Und
vor
allem
aber
immer
wieder
mit
den
blauen
Fahnen
der
Freien
Deutschen
Jugend
mit
der
aufgehenden
Sonne
–
über
allem
aber
die
größten
Fahnen
immer
die
schwarz-rot-
goldenen der Deutschen Demokratischen Republik.“