© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
II. Weltkrieg und der 22. Juni 1941
Nie wieder hat seine Berechtigung!
Eine Betrachtung von Oberstleutnant a. D. Gerold Möller
(unter
Verwendung
der
Publikationen
„Der
Große
Vaterländische
Krieg
der
Sowjetunion,
Kurzer
Historischer
Abriß,
Militärverlag
1975,
„Der
zweite
Weltkrieg“
Militärhistorischer
Abriß,
Militärverlag
1972,
Zeitschrift
„Sowjetunion“
Ausgabe
1975,
einschl.
der
daraus
entnommenen
bildlichen
Darstellungen
sowie
Heft
143
„Helle
Panke“
e.V.,
Berlin
2010
und
Winston
Spencer
Churchill,
Der
zweite
Weltkrieg,
Taschenbuch
2003, Seiten 237 ff. und 164 ff.)
Anmerkung:
1.
Der
„Große
Vaterländische
Krieg“
ist
eine
Wortschöpfung
ganz
eigener
Art.
In
seiner
Entstehung
sind
Etappen
zu
verzeichnen.
Das
Attribut
„Groß“
wurde
im
eigentlichen
Sinne
erst
gegen
Kriegsende,
im
Befehl
Nr.
220
vom
07.
November
1944
in
den
Sprachgebrauch
eingeführt.
Vorher
waren
die
Begriffe
„Vaterländischer
Befreiungskrieg“,
„Vaterländischer
Volkskrieg“,
Krieg
zur
„Verteidigung
der
Heimat“,
„Großer
Krieg“
und sehr häufig „Vaterländischer Krieg“ im Sprachgebrauch.
2.
Durch
den
faschistischen
Überfall
mussten
auch
die
Deutschen
die
seit
Jahrhunderten
vorwiegend
im
Wolgagebiet
angesiedelt
waren,
persönliche
und
materielle
Zwangsmaßnahmen
ertragen.
Mit
Erlass
des
Präsidiums
der
Obersten
Sowjets
der
UdSSR
„Über
die
Umsiedlung
der
im
Wolgagebiet
lebenden
Deutschen“
vom
28.
August
1941
und
dem
zur
gleichen
Zeit
auszuführenden
Erlass
„Über
die
Entlassung
der
Sowjetdeutschen aus der Roten Armee“ wurden menschliche Schicksale formal bestätigt. Nur wenige Deutsche blieben aktiv und an der Front.