zu
entfernen
und
die
Sachzeugnisse
an
das
Militär-Historische
Museum
zu
übergeben.
Damit
waren
die
Truppenfahnen
abzugeben
und
die
Traditionsnamen
der
Truppenteile
zu
tilgen
sowie
die
Kasernennamen
zu
löschen.
Um
die
Tragweite
dieser
Entscheidung
zu
ermessen,
lohnt
es,
sich
zu
erinnern:
Das
Traditionsverständnis
der
DDR
und
damit
auch
der
NVA
hat
sich
immer
auch
in
den
Ehrennamen
der
Truppenteile,
der
Kasernen
und
Einrichtungen
widergespiegelt.
Auf
der
Grundlage
dieses
Beschlusses
der
Volkskammer
der
DDR
wurde
am
24.
September
1990
die
Nationale
Volksarmee
aus
dem
Bestand
der
Warschauer
Vertragsstaaten
und
ihrer
Militärkoalition herausgelöst.
Diese
Maßnahmen
und
Ereignisse
waren
Anlass
für
einige
verantwortungsbewusste
Armeeangehörige sich den Traditionen bewusst zu sein und zu handeln.
Oberstleutnant
Werner
Wochnik
aus
dem
Wehrbezirkskommando
Halle
nahm
bei
seiner
Entlassung
im
September
1990
den
Entwurf
der
„Geschichte
des
WBK
Halle“,
von
den
Anfängen bis zur Gegenwart, deren Autor er war, an sich.
Major
Peter
Köhler
aus
dem
BmS-11
nahm
Verbindung
mit
dem
Stadtmuseum
Halle
auf
und
übergab
das
Traditionszimmer
des
Truppenteils,
der
seit
dem
06.
Oktober
1986
den
verpflichtenden
Namen
Bernard
Koenen
trug,
eines
im
mitteldeutschen
Raumes
bekannten
Kommunisten
und
Antifaschisten,
dem
Stadtmuseum
Halle.
Dort
befindet
es
sich
heute
noch, wenn auch nur im Lager.
Der
damalige
letzte
Kommandeur
des
NB-11,
Oberstleutnant
D.
Wieschke
ließ
alleErinnerungstafeln
im
Traditionszimmer
abfotografieren
und
schuf
damit
eine
solide
Grundlage
für
eine
spätere
Darstellung
der
Geschichte
des
NB-11
durch
Oberstleutnant
Dieter Waldt.
© NVA-Interessengemeinschaft Halle/Saale - Regionalgruppe „Hermann Vogt“
„Traditionsbewusst als Friedenssoldaten gehandelt!“
zusammengetragen von OSL d.R., Gerold Möller
In
der
Nacht
vom
22.
auf
den
23.
August
1990
beschloss
die
10.
DDR-
Volkskammer
in
einer
dramatischen
Sondersitzung
„den
Beitritt
der
Deutschen
Demokratischen
Republik
zum
Geltungsbereich
des
Grundgesetzes
der
Bundesrepublik
Deutschland
gemäß
Artikel
23
des
Grundgesetzes
mit
Wirkung
vom
3.
Oktober
1990“.
Dabei
ging
die
Volkskammer
explizit
davon
aus,
dass
die
Verhandlungen
über
den
Einigungsvertrag
bis
dahin
abgeschlossen
und
die
außen-
und
sicherheitspolitischen
Bedingungen
der
deutschen
Einheit
im
Rahmen der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen geregelt seien.
Lt.
Befehl
Nr.
48/90
vom
21.09.1990
des
Ministers
für
Abrüstung
und
Verteidigung
der
DDR,
Eppelmann,
des
ehemaligen
Bausoldaten
und
Pfarrers,
war
zum
02.10.1990
alle
Symbolik,
die
im
Zusammenhang
mit
Traditionen
stand,
70 Jahre Gründung der NVA und der 11.MSD
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